gut, vielleicht nicht nur gegen mich, aber in diesem ganz speziellen Fall schon.
Neulich, bzw Frühjahr 2011 Folgendes:
Ein langer Spaziergang so wie man das eben tut mit kleinen Kindern, ich überquere Kinderwagenschiebend eine grüne Fußgängerampel.
Rechts von mir rauschen zwei Radfahrer heran. Ich denke mir noch: "Die sehen aber schon ihre rote Ampel?" Bevor der Satz zu Ende gedacht ist rasen die beiden etwa 10 cm vor meinem Kinderwagen über die Ampel und biegen ab. Ich rufe ihnen hinterher, dass roter Ampeln auch für Radfahrer gelten. Sie im weiterfahren: Da sei ein grüner Abbiegepfeil, ich mit meinem Kinderwagen solle doch erstmal den Führerschein machen.
Liebe Radfahrer: Ja grüne Pfeile berechtigen zum Rechtsabbiegen, wenn die Straße frei ist. Sie sagen aber nicht aus, dass man beinahe ein kleines Kind aus seinem Wagen rausfahren darf.
...
und...
... meinen Führerschein habe ich seit 2008. ...
mein Abitur mit 2,0
ein Informatikstudium im 2. Semester....
nur weil ich einen Kinderwagen vor mir her schiebe bin ich nicht blöd
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